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Elektronische Rechnungsverarbeitung im Büro

Praxiswissen

E-Rechnung: Das PDF ist nicht mehr die Rechnung.

Empfangen können müssen Sie seit 2025. Versenden müssen Sie ab 2027. Dazwischen liegt die Frage, die zählt: Kommt in Ihrer Rechnung an, was ankommen soll?

Die meisten Betriebe haben die E-Rechnung technisch „eingeschaltet" und halten sie damit für erledigt. Der Beleg wird erzeugt, der Versand meldet Erfolg, das PDF sieht aus wie immer. Ob der Empfänger die Angaben findet, die er braucht, merkt man erst, wenn jemand sie vermisst – im schlechtesten Fall die Bank oder das Faktoring-Institut.

Die Fristen, kurz und ohne Panik

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen können. Das gilt für Rechnungen ab 250 Euro; Kleinbetragsrechnungen bleiben außen vor. Das verpflichtende Versenden beginnt 2027, für Betriebe mit weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz erst 2028.

Praktisch heißt das: Der Empfang ist Pflicht und meist schnell erledigt. Der Versand ist noch Kür – aber wer ihn jetzt sauber aufsetzt, hat 2027 kein Projekt, sondern einen Haken.

XRechnung oder ZUGFeRD?

XRechnung
Reines XML, ohne lesbare Oberfläche. Vorgesehen vor allem für die Abrechnung mit öffentlichen Auftraggebern. Ein Mensch braucht ein Anzeigeprogramm, um sie zu lesen.
ZUGFeRD
Hybrid: ein PDF/A-Dokument, in das eine XML-Datei nach EN 16931 eingebettet ist. Der Mensch sieht die gewohnte Rechnung, die Software liest die Daten.

Für den B2B-Alltag ist ZUGFeRD in der Regel der bequemere Weg, weil das Dokument für beide Seiten funktioniert. Wer an die öffentliche Hand fakturiert, kommt an XRechnung meist nicht vorbei.

Der Punkt, den fast alle übersehen: das Profil

ZUGFeRD ist kein einzelnes Format, sondern eine Familie von Profilen unterschiedlicher Tiefe. Das Profil entscheidet, welche Felder überhaupt geschrieben werden. Ein Feld, das Ihr Profil nicht vorsieht, steht zwar auf dem sichtbaren PDF – aber nicht im XML. Und gelesen wird das XML.

Wir haben genau das mehrfach in der Praxis gesehen:

Keiner dieser Fälle erzeugt eine Fehlermeldung. Der Rechnungslauf ist erfolgreich, der Versand ist erfolgreich, und trotzdem fehlt beim Empfänger eine Angabe.

Wie wir das prüfen

Wir arbeiten nicht mit der Vermutung, sondern mit dem erzeugten Dokument:

  1. Echten Beleg nehmen, nicht einen Testdatensatz. Testdaten haben die Eigenheiten nicht, um die es geht.
  2. Das eingebettete XML herausziehen und Feld für Feld lesen – nicht das PDF ansehen.
  3. Gegen die Erwartung des Empfängers halten: Was liest die Bank, was liest das Faktoring-Institut, was liest das ERP Ihres Kunden? Diese Frage beantwortet nicht die Norm, sondern der Empfänger.
  4. Profil und Belegvorlage nachziehen, bis die geforderten Angaben tatsächlich im XML stehen.
Die Prüffrage, die wir jedem stellen: Woher wissen Sie, dass Ihr Empfänger die Angabe findet – haben Sie nachgesehen oder angenommen? Bei der E-Rechnung ist „sieht richtig aus" kein Nachweis.

Was CCS dabei übernimmt

Häufige Fragen

Reicht es, weiterhin PDFs per E-Mail zu verschicken?
Zum Empfangen nicht: Sie müssen strukturierte E-Rechnungen annehmen können. Zum Versenden ist ein einfaches PDF bis zum Beginn Ihrer Versandpflicht noch zulässig – danach nicht mehr.
Was ist mit Rechnungen unter 250 Euro?
Kleinbetragsrechnungen sind von der Pflicht ausgenommen. Wer ohnehin umstellt, macht in der Praxis aber selten zwei Wege parallel.
Können Sie prüfen, ob unsere Rechnungen korrekt sind, ohne dass wir wechseln?
Ja. Für eine Prüfung brauchen wir einen echten, erzeugten Beleg – die Betreuung Ihrer myfactory muss dafür nicht bei uns liegen.
Gilt das auch für Rechnungen an Privatkunden?
Die Pflicht betrifft das Geschäft zwischen Unternehmen. Für Privatkunden ändert sich nichts.

Rechtliche Angaben nach dem Stand der Fachberichterstattung (c’t 22/2024 und 26/2024). Dieser Text ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung – für die Auslegung im Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Schickt Ihre myfactory, was Ihr Empfänger liest?

Wir sehen uns einen echten Beleg an und sagen Ihnen, welche Felder tatsächlich gefüllt sind. Dafür genügt eine Datei und ein Telefonat.

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